Jetzt endlich haben wir es schriftlich – wir dürfen bauen.
Die lässt sich Bad Urach auch fürstlich entlohnen. Für unseren Befreiungsantrag müssen wir 500,- € extra Gebühren zahlen.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen.
So bleibt dir mancher Ärger erspart.
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Jetzt endlich haben wir es schriftlich – wir dürfen bauen.
Die lässt sich Bad Urach auch fürstlich entlohnen. Für unseren Befreiungsantrag müssen wir 500,- € extra Gebühren zahlen.
Nachdem am Dienstag der Ortschaftsrat in Hengen getagt hatte, rief ich gleich am Mittwoch beim Bauamt in Bad Urach an.
Hier erfuhr ich, das der Ortschaftsrat unser Bauvorhaben bewilligt hat und damit der Baufreigabe nichts mehr im Wege steht 🙂
Diese sollen wir Mitte nächster Woche erhalten, da durch Fronleichnam und das damit verbundene lange Wochenende es etwas länger dauern wird. Sobald wir diese haben, werden wir sie an Gussek weiterleiten, dann wird auch endlich unser Häuschen fest in die Produktion eingeplant und wir erfahren den Stelltermin 🙂
und immer noch keine Baugenehmigung. Eine unendliche Geschichte. Ein Prozess, der in der Regel im Kenntnissgabeverfahren nur 4 Wochen dauert zieht sich nun schon zwei Monate. Jetzt können wir aber auf ein Happy End hoffen.
Was bisher geschah:
Immer wieder mussten wir „unserem“ Architekten auf die Füße treten, das er sich endlich darum kümmert. Er vermittelte uns, dass das alles nicht so problematisch sei und er schon alles mit dem Bauamt geregelt habe (mündlich). Wir erhielten aber leider nie Rückmeldungen darüber von ihm, wodurch wir nicht immer auf dem aktuellen Stand der Dinge sind.
Nach weiteren Rückfragen bei der Sachbearbeiterin beim Bauamt hieß es dann auch, das er sich immer (angeblich) noch nicht gemeldet habe.
Nach erneuter Rückfrage bei Hr. Muff nach Rückkehr von der Bemusterung in Nordhorn, erklärte er uns, er habe alles mit der Referatsleiterin geklärt – leider hatte davon aber die Sachbearbeiterin nichts davon gewußt.
Endlich, am 28.05. teilte die Sachbearbeiterin beim Bauamt mir mit, das jetzt alles vollständig sei und der Bauantrag nun bearbeitet wird.
Nur hatten wir ja noch einen Befreiungsantrag bei unserem Bauantrag mit dabei. Dieser ist notwendig, damit wir unser Haus tiefer bauen können als es der Bebauungsplan zulässt. Damit können wir im OG einen höheren Kniestock verwirklichen ohne die maximal zulässige Firsthöhe zu überschreiten.
Den Befreiungsantrag muß aber der Ortsbeirat in Hengen zustimmen und der tagt erst wieder am 09.05. und dann ist ja am Do wieder Feiertag.
Was am ärgerlichsten an dem Vorgang ist. Ohne Baugenehmigung plant Gussek unser Haus nicht fest in die Fertigungs- und Aufbauplanung ein. Den Bauantrag (der unter anderem an einem Punkt gegen die Bebauungspläne verstieß (Entwässerung)) wiederrum erstellte und bearbeitet ein Archtekt, den Gussek selbst beauftragt – die Konsequenzen durch die Zeitverschiebungen trägt aber der Bauherr (Doppelbelastung durch Miete/Zinsen). Und wenn wir nicht ständig allen Beteiligten hinterher telefoniert hätten, hätte sich der Prozess wahrscheinlich noch mehr verschleppt.
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