Was man bei der Suche nach einem geeigneten Bauplatz beachten sollte, haben wir bereits unter Grundstückssuche beschrieben.
Hier soll es jetzt um die Kosten, die mit dem Kauf des Traumgrundstücks zusammenhängen, gehen.

Kaufpreis
Beim Kauf von einer Gemeinde gibt es keinen großen Verhandlungsspielraum, was den Kaufpreis angeht. Dafür spart man sich die Provisionszahlung an irgend einen Makler (3,57 – 7,14 % des Kaufpreises).
Wenn Sie allerdings den Kauf von Privatpersonen anstreben, gibt es durchaus etwas Verhandlungsspielraum beim Preis. Um ein Gefühl für den reellen Kaufpreis zu erhalten, lohnt es sich den Preis mit ähnlichen Grundstücken in der Gegend zu vergleichen.
Eine zweite Quelle ist der sogenannte Bodenrichtwert. Dieser wird regelmäßig von einem Gutachterauschuss der Gemeinde ermittelt. Diesen findet man entweder kostenlos auf der Homepage der Gemeinde oder kann ihn dort erfragen. Bei anderen Gemeinden hingegen muß man etwas Geld in die Hand nehmen um die Bodenrichtwertkarte käuflich zu erwerben.

Kaufnebenkosten
Wie bei allen Käufen möchte auch beim Grundstückskauf der Staat mitverdienen. Der größte Kostenblock der Kaufnebenkosten ist die Grunderwerbssteuer. Sie beträgt derzeit 3,5% vom Kaufpreis. (Im übrigen: Beim Kauf eines Hauses vom Bauträger fällt die Grunderwerbssteuer auf den gesamten Kaufpreis an (Grundstück+Haus)).

Jeder Grundstückskauf muß in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Das macht er natürlich nicht umsonst, sondern bekommt hierfür ca. 1,5% der beurkundeten Kaufpreissumme an Gebühren.
Wird das Bauvorhaben über eine Bank (mit)finanziert, so will diese auf das Grundstück eine Grundschuld eingetragen haben. Auch diese wird vom Notar beurkundet (und muß bezahlt werden).

Last but not least gibt es dann noch den Notar vom Grundbuchamt. Auch dieser arbeitet (leider) nicht umsonst, sondern erhebt auch kräftig Gebühren.

Wenn der Kauf des Grundstückes und die Eintragungen ins Grundbuch abgeschlossen sind, werden wir nochmals eine detailiertere Kostenaufstellung an dieser Stelle dokumentieren.

Evtl. Bodengutachter/Vermesser
Der Kostenblock Bodengutachten/Vermesser gehört eigentlich zum Thema Baunebenkosten. Dort werden wir auch nochmals darauf eingehen.
Es kann aber Sinn machen, bereits vor Kauf des Grundstückes einen Bodengutachter zu bauftragen. Nämlich dann, wenn Sie sicher gehen wollen, das keine Schadstoffe im Erdreich verborgen sind, weil es ein ehemaliges Industriegebiet ist, oder ein Gewerbebetrieb dort ansässig war. Dann kämen später enorme Zusatzkosten auf Sie zu um das Erdreich austauschen und teuer entsorgen zu lassen.