• 03Sep

    … Blower Door Test die ERSTE.

    Für Dienstag Morgen 10:00 Uhr hatte Gussek angekündigt, die Blower-Door-Messung durchzuführen. An dieser sollte von unserer Seite unser Sachverständige teilnehmen. Schließlich ist die Luftdichtigkeit des Hauses ein Qualitätskriterium, was uns wichtig ist.

    Unser Sachverständiger war dann auch pünktlich da – der Gussek Kundendienst Mitarbeiter erschien leicht verspätet dann auch. Nur was nicht stattfand, war eine Messung. Es wurden ersteinmal Leckagen, die wir Gussek bereits vor zwei Wochen angezeigt hatten, beseitigt.

    Da unser Sachveständiger auch andere Termine am Mittag hatte, konnte er aber nicht so lange bleiben. Also mußte ich kurzfristig umplanen, Termine verschieben und fuhr selber raus zur Baustelle, um mir ein Bild zu machen.

    Mittlerweile waren die Vorbereitungen abgeschloßen und es wurde im Haus auch ein Unterdruck erzeugt. Nur gab es so viele Leckagen, vor allem zwischen den beiden Wohungen, das der Gussek Mitarbeiter meinte, er würde vermutlich den ganzen Tag brauchen um alles abzudichten. Nach dem ich auch eine halbe Stunde lang alle Räume abgegangen war und mit der Hand nach Undichtigkeiten suchte, fuhr ich ersteinmal wieder los.

    Gegen 17:00 Uhr bin ich dann nochmals auf der Baustelle gewesen. Da hatte der Kundendienst schon eingepackt. Er sagte dann nur, das er die abschließende Messung dann erst nach dem Estrich machen werde.

    Ob die Messergebnisse so schlecht waren, das erst der Estrich Undichtigkeiten überdecken muß? Diese Frage drängt sich da mir sehr stark als Bauherr auf und hinterlässt mal wieder einen faden Beigeschmack. Diese Frage stellte ich gestern auch Gussek, leider mal wieder ohne eine schnelle Antwort.

    Nachdem wir letzte Woche mal wieder zufrieden mit Gussek waren, sind wir mittlerweile wieder sehr verärgert über die Vorgehensweise und schlechte, bzw. nicht vorhandene Kommunikation mit den Kunden.

    Posted by alex @ 09:08

    Tags: ,



Kommentar hinterlassen:

Hinweis: Vor Veröffentlichung ist eine Freigabe des Beitrags erforderlich.